Therapiesuche in Deutschland
Moin 👋
Erstmal schön, dass du hier bist und dir meine Erfahrungen zur Therapieplatzsuche anhören möchtest.
Genauer gesagt möchte ich hier ein wenig erzählen, wie ich es als trans* Person in Deutschland geschafft habe, einen Therapieplatz zu ergattern, welche Steine mir dabei in den Weg geworfen wurden und wie ich diese Hindernisse letztendlich überkommen bin.
Wenn du gerade auch in der Therapiesuche bist, hoffe ich zwar, dass dieser Text dir hilft aber ich kann natürlich nicht dafür garantieren, dass Krankenkassen oder andere Akteure ähnlich reagieren wie bei mir.
Insgesamt ist dies halt ein Erfahrungsbericht und ich bin weder professionell für sozialtherapeutische Hilfe ausgebildet noch kenne ich die bundesweite Datenlage zu den angesprochenen Themen besonders gut 1.
Ich werde in diesem Text zwar nicht über konkrete psychische Probleme schreiben, allerdings diverse strukturelle Probleme des deutschen Gesundheitssystems aus einer persönlichen Perspektive beleuchten.
Dabei wird es auch um frustrierendes Verhalten des Systems
sowie finanzielle Themen gehen.
Wenn du damit Schwierigkeiten hast, musst du diesen Artikel nicht lesen sondern kannst dir z.B. wichtige Infos auch von Freund*innen zusammenfassen lassen. Ich bin dir dafür nicht böse ^-^
Inhalt #
- Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung
- Informationssuche
- Die ewige Warteliste
- Terminvermittlung der Terminservicestelle
- Die ewige Warteliste 2 (jetzt auch privat)
- Die erste Sitzung mit Erfolgsaussicht, privat und selbst gezahlt
- Streitereien mit der Krankenkasse 1
- Yay! 4 Sitzungen
- Beantragung der Kostenübernahme der Therapie
- Streitereien mit der Krankenkasse 2
- Abschließende Worte
- Anhänge
Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung #
Soooo; genug Preambel. Hier der Start meiner Odyssey mit dem Ziel, einen Therapieplatz zu kriegen!
Ich fange am besten einfach am Anfang an. Der beginnt bei mir damit, dass ich mich eingehend mit mir selbst beschäftigt habe und irgendwann die Erkenntnis und das Eingeständniss da war, dass ich trans* bin. Die genaueren Umstände und Details sind einen eigenen Post wert aber ein wichtiges Ergebnis davon war, dass ich für meine soziale Transition therapeutische Begleitung wollte. Die war mir deswegen wichtig, weil ich nicht wirklich abschätzen konnte, wie Teile meines Umfeldes auf meine trans*-Identität reagieren und ich das vorsorglich abfangen wollte. Hinzu kommen dann noch Aspekte wie Auftreten in der Öffentlichkeit; jetzt auf ein Mal als Teil einer von Diskriminierung betroffenen Gruppe.2 Außerdem – und jetzt kommen wir zum ersten systemischen Aspekt – braucht man in Deutschland für viele geschlechtsbejahende Maßnahmen ein sogenanntes Indikationsschreiben einer*m Therapeuth*inn. Insbesondere wenn man möchte, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt…
Gut; ich hatte also für mich den Entschluss gefasst, in Therapie zu gehen um während meine Transition abgesichert zu sein und unterstützt zu werden. Das war erstmal ein guter Moment! Er war wichtig, denn allein diese Entscheidung hat mir schon viel gegeben. Es hat meine Situation für mich real und greifbarer gemacht und ich habe mir zugestanden, meine eigene Situation das erste mal so richtig Ernst zu nehmen.3
- Doch wo anfangen?
- Wie funktioniert Therapie eigentlich?
- Und: es wird ja immer gesagt, dass Therapieplätze Mangelware sind, also wo kriege ich jetzt einen her?
Fragen dieser Art sind für mich immer sehr überwältigend, weswegen ich alle derartigen Gedanken erstmal wieder ganz weit von mir geschoben habe. Das ist natürlich ein gewisses Armutszeugnis unserer Gesellschaft! Menschen, die es gerade geschafft haben sich selbst einzugestehen, dass sie Hilfe benötigen, werden direkt dazu bewegt, sich diese Hilfe nicht zu besorgen, weil allein der Weg dahin schon aussichtslos ist! Aber was weiß ich schon? Ich bin ja nur betroffen.
Informationssuche #
Selbstverständlich verschwand die Situation nicht von alleine und es kam immer wieder der Wunsch nach einer Transition und der therapeutischen Begleitung auf. Ich begab mich dafür also auf die Suche nach Informationen zu den oben genannten Fragen.
Besonders geholfen haben mir dabei insbesondere Freunde und Bekannte aus verschiedenen (hautpsächlich sehr queeren) Kreisen, die mir ein Grundverständniss dafür gegeben haben, wie Therapie funktioniert und dass ich zu einer Beratungsstelle gehen könnte, die sich mit der trans* Thematik auskennt. Im Nachhinein war das auch wirklich ein sehr guter Tipp! Ich bin dann also zu einer wohl bekannten Beratungsstelle in Hamburg gegangen1.
Wie mein Beratungsgespräch ablief #
Das Beratungsgespräch war dann auch sehr gut und hilfreich. Ich kam da hin, wurde von einer Person mit sehr queeren Vibes angenommen und gefragt, was mich denn her führt. Als ich sagte, dass es um Gender-Themen geht (konkreter war es wirklich nicht) wurde ich nach etwa 2 Minuten Wartezeit im leeren Wartezimmer in einen gemütlichen Gesprächsraum gebeten. Dort hat sich die Person kurz vorgestellt und gefragt, wie sie mir denn helfen könne. Ich habe daraufhin etwas grob erzählt, dass mich in den letzten Wochen Themen rund um meine Geschlechtsidentität und Transition immer konkreter beschäftigen. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt zwar schon relativ sicher, dass ich irgendwie trans* bin aber da dies ein sehr breites Sprektrum ist (siehe trans* Umbrella) habe ich erklärt, dass ich noch jemanden haben wollte, mit dem ich sowohl im Detail durchsprechen kann, was das konkret für mich bedeutet als auch in der Transition eine Begleitung zu haben.
Die Person mir gegenüber bot daraufhin an, mir den Prozess der Therapiesuche zu erklären und welche Anforderungen an welche Maßnahmen geknüpft sind. Anschließend wurde mir noch eine Liste mit queer-freundlichen Psychotherapeut*innen in und um Hamburg gegeben. Also Therapeut*innen mit denen die Beratungsstelle schon gute Erfahrungen gemacht hat und die einen guten Umgang mit Menschen auf dem genderqueeren Spektrum haben.
Mir wurde zwar auch gesagt, dass die Therapiesuche lange dauern kann, aber gewappnet mit dieser Liste bin ich gestärkt und frisch motiviert auf die Suche gegangen.
Weitere Hilfsorganisationen #
Als nächstes habe ich noch bei weiteren Hilfsorganisationen angefragt, ob diese vielleicht direkt einen Therapieplatz vermitteln können. Das Ergebnis war leider negativ, aber besonders hervorheben möchte ich hier den Fachverband für queere Menschen in der Psychologie e.V. (VLSP). Unter diesem Dach finden sich verschiedene Beratungsstellen und Psychotherapeut*innen zusammen und der VLSP kann dabei helfen, Kontakt herzustellen.
Die ewige Warteliste #
Ich musste mich also erstmal damit abfinden, dass mich die verschiedenen Hilfsorganisationen zwar mit reichlich Informationen versorgt haben, aber mir nicht einfach einen Platz vermitteln konnten. Nicht weiter überaschend, aber natürlich schade.
Die nächste Phase bestand dann also daraus, mich selber um einen Platz zu bemühen.
Also eine längerer Zeitraum, in dem ich bei verschiedenen Psychotherapeuten anrief, jedes Mal meine Situation kurz beschrieb und anschließend ein mehr oder weniger freundliches Wir haben leider gerade keinen Platz für Sie
als Antwort bekam.
Nebenbei habe ich alles detailliert dokumentiert, da ich schon erahnen konnte, dass mir das bei potenziellen Anträgen auf Kostenerstattung weiterhelfen wird (dazu unten mehr).
Hier auch noch eine kleine, nicht representative, auf meinen Daten beruhende Statistik. Sie enthält 20 Praxen mit denen ich über einen Zeitraum von vier Monaten Anfang des Jahres 2024 in Kontakt war.
- 60% der Praxen bieten eine Kontaktmöglichkeit per E-Mail, 40% nur per Telefon.
- Praxen sind üblicherweise zwischen zwei und vier Stunden pro Woche per Telefon für Neupatient*innen erreichbar. Diese Telefonzeiten stehen meistens nicht im Internet.
- ⅓ der Praxen haben eine eigene Webseite mit aktuellen Informationen und Kontaktmöglichkeiten. Informationen in verschiedenen Ärzteportalen, die sonst online angeboten werden, sind häufig nicht aktuell.
- Die durchschnittliche Antwortzeit per Mail liegt bei weniger als zwei Werktagen.
- Nur 25% der Praxen führen überhaupt Wartelisten (unabhängig davon, ob diese voll sind oder nicht).
Die unten angefügte Ressourcensammlung enthält eine Vorlage für Anschreiben per E-Mail sowie eine Tabelle zum Dokumentieren der Kontaktversuche.
Terminvermittlung der Terminservicestelle #
Nach vier Monaten der erfolglosen Suche habe ich dann zusätzlich von der Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung (116 117) Gebrauch gemacht. Diese wirbt schließlich mit folgendem Satz:
Sie […] suchen einen Termin bei einem niedergelassenen Arzt oder Psychotherapeuten? Mit dem Terminservice der 116117 können Sie rund um die Uhr schnell und einfach Termine vereinbaren […]
Also warum nicht mal versuchen? Kann ja nicht schaden. Im Ergebnis kann man den Prozess der Terminservicestelle folgendermaßen zusammenfassen:
- Die Terminservicestelle vermittelt bei Erstkontakt zunächst eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde.
Diese soll dazu dienen, frühzeitig festzustellen, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird.
Mit anderen Worten hofft der gemeinsame Bundesausschuss, dass eventuell vielleicht doch kein Bedarf einer Psychotherapie vorliegt, denn dann muss man als Krankenkasse ja auch keine Psychotherapie bezahlen.
Man hat als Patient auch sehr wenig Einfluss darauf, bei welcher Praxis man einen Termin zugewiesen bekommt. Die Buchung per Webseite ist hier allerdings um einiges besser als die Telefonhotline.
- Im Anschluss des Gesprächs wird von der Praxis ein PTV11-Formular ausgefüllt. Darauf wird ein Ergebnis des Gesprächs, eine Verdachtsdiagnose sowie empfohlene weitere Maßnahmen notiert.
In meinem Fall wurde festgestellt, dass eine Begleittherapie sinnvoll ist und zeitnah erfolgen sollte (surprised pikachu face). Was mir aber nicht ausgestellt wurde, war ein Überweisungscode (manchmal auch Dringlichkeitscode genannt). Ohne diesen Überweisungscode vermittelt die Terminservicestelle im Anschluss keine weiteren Termine. Wunderbar.
Im Ansatz kann ich ja sogar nachvollziehen, dass mein Therapiegesuch nicht super dringlich war. Ich war ja schließlich nicht akut hilfsbedürftig und brauchte keinen Therapieplatz innerhalb von 48 Stunden. Dass mir dann stattdessen aber gar nicht geholfen wurde, ist natürlich auch nicht sinnvoll, vor allem, da Wartezeiten von über drei Monaten pauschal bereits als unzumutbar gelten.4 Einer Person hier also nicht zu helfen ist absolut nicht zielführend, aber etwas anderes würde voraussetzen, dass eine patientenorientierte Behandlung ein Ziel der Krankenkassen wäre…
Die ewige Warteliste 2 (jetzt auch privat) #
Hier könnte ich nun eine Wiederholung des Abschnittes die ewige Warteliste einfügen, aber im Prinzip habe ich weiterhin eigenständig nach Therapieplätzen in verschiedenen Praxen gesucht. Der einzige Unterschied ist allerdings, dass ich inzwischen meiner Meinung nach den Weg der gesetzlich Versichterten vollständig ausgeschöpft hatte. Ich hatte auch nach Monaten der Suche kein Erfolg bei Praxen mit Kassenplatz. Auch den Weg über die Terminservicestelle war ich ja inzwischen erfolglos gegangen. Das ist zwar für sich genommen ziemlich frustrierend – aber es gibt noch den Weg des Kostenerstattungsverfahrens, der mir dadurch offen stand! Deswegen habe ich jetzt also auch bei Privatpraxen angefragt.
Das Kostenerstattungsverfahren #
In Deutschland gibt es das sogenannte Kostenerstattungsverfahren, auch wenn Krankenkassen zwar niemals von sich aus über diese Möglichkeit informieren werden. Dieses Verfahren dient nämlich dazu, eine Therapieleistung über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen, die außerhalb des gesetzlichen Versicherungssystems erbracht wurde. Dadurch können also Leistungen von private Psychotherapeuth*innen über die gesetzliche Krankenkasse finanziert werden.
Verankert ist das Ganze in § 13 Abs. 2 SGB V. Als versicherte Person muss man dieses Verfahren bei der eigenen Krankenkasse vorher anmelden bzw. beantragen. Die Krankenkasse hat in diesem Fall außerdem die Möglichkeit, bestimmte Bedingungen zu stellen und auch die Erstattung ganz abzulehnen.
Die genauen Bedingungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse. Üblich sind:
-
Mitwirkungspflicht: Als versicherte Person muss man zuerst versuchen, sich über das normale Kassensystem einen Therapieplatz zu besorgen. Um diese Mitwirkungspflicht zu dokumentieren, verlangen viele Kassen ein Telefonprotokoll, aus dem ersichtlich wird, wann welche Kassenärztin erfolglos kontaktiert wurde.
-
PTV 11 Formular: Dieses Formular bescheinigt die Notwendigkeit einer Therapie. Es kann bzw. darf leider nur von Ärzten mit Kassensitz ausgefüllt werden (ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Über die Terminservicestelle (116 117) kann wie oben beschrieben eine psychotherapeutische Sprechstunde ergattert werden und dort wird dieses Formular am Ende ausgestellt.
-
Kostenvoranschlag und Qualifikationsnachweise der privaten Behandlung. Wenn man einen Arzt für eine private Behandlung gefunden hat, sollte es kein Problem sein, von ihm diese Dokumente zu kriegen.
Die erste Sitzung mit Erfolgsaussicht, privat und selbst gezahlt #
Nun, nach einiger Zeit hatte ich tatsächlich das Glück, eine potenzielle Therapeutin zu erreichen, die sogar einen Platz für mich freihatte! Ich befinde mich inzwischen seit ungefähr sechs Monaten auf der Suche – aber besser spät als nie :)
Wir haben natürlich sofort eine erste Kennlernsitzung vereinbart und uns getroffen. Ich musste diese erste Sitzung allerdings selber bezahlen, da die Therapeutin keinen Kassenplatz besitzt. Das Ziel ist natürlich, die eigentliche Therapie über das erwähnte Kostenerstattungsverfahren abzurechnen, aber dieses Verfahren erzwingt ja, dass die zu erstattende Leistung vorher bei der Krankenkasse beantragt wird. Die Therapeutin und ich mussten ja zumindest einmal vorher prüfen, ob wir von Therapiebedarf und -angebot sowie menschlich zueinander passten. Direkt mehrere Probatorikstunden bei einer noch komplett unbekannten Therapeutin zu beantragen war für mich nicht sinnvoll. Zum Glück blieb es aber bei der einen selbst gezahlten Stunde.
Meine Therapeutin und ich verstanden uns gut, sodass wir beschlossen, eine Begleittherapie für meine Transition miteinander zu unternehmen. Juhuu! Endlich!
Streitereien mit der Krankenkasse 1 #
Ich hatte nun also eine potentielle Therapeutin gefunden. Direkt losgehen, konnte es natürlich trotzdem nicht. Wie gesagt: Die Kostenerstattung muss vor der Therapie beantragt und bewilligt werden.
Beim tatsächlichen Antrag hat mir dann meine Therapeutin auch sehr geholfen. Da sie in ihrem Beruf häufiger mit diesen Anträgen zu tun hatte und somit schon den ein oder anderen gestellt hatte, konnte sie mir viele Tipps geben. Den genauen Antragstext habe ich unten im Anhang auch eingefügt. Also los :)
Ich habe in dieser Prozedur Spaß
erwartet und natürlich auch Spaß
bekommen, denn die Krankenkasse lehnte meinen Antrag auf Kostenerstattung selbstverständlich erst einmal ab.
Im Folgenden ein paar Auszüge aus der Antwort meiner Krankenkasse:
Leider können wir Ihre Psychotherapie nicht übernehmen.
Jo. So weit so erwartet.
Diese dürfen wir nur bezahlen, wenn die Therapeutin bzw. der Therapeut eine Kassenzulassung hat. Das bedeutet, dass sie bzw. er die Behandlung über die TK-Gesundheitskarte abrechnen kann.
Das stimmt halt so nicht. Die Kostenübernahme bei Ärzten mit Kassenzulassung ist zwar der Standardfall, aber mein Antrag bezieht sich ja gerade auf eine (bekannte und erlaubte) Ausnahme.
In der psychotherapeutischen Sprechstunde haben Sie die individuelle Patienteninformation bekommen. Darin wird Ihnen empfohlen, die Behandlung bald zu beginnen.
Ich lasse mal hier die Schimpfworte aus, die mir auf diesen fast schon höhnischen Kommentar einfallen.
Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg vermittelt Ihnen gern eine Therapeutin bzw. einen Therapeuten. Rufen Sie dort einfach an unter 116 117. Bitte halten Sie bei Ihrem Anruf Ihre TK-Gesundheitskarte zusammen mit Ihrem Vermittlungscode bereit und fragen Sie ausdrücklich nach einem Probatoriktermin.
Okay also dieser Teil ist aus mehreren Gründen ein bisschen spannend:
- Die Krankenkasse weiß, dass ich keinen Vermittlungscode habe. Dieser wird nämlich auf das PTV-11-Formular aufgeklebt, welches ich der Krankenkasse mit meinem Antrag zugesendet hatte.
- Ohne Vermittlungscode vermittelt die Terminservicestelle keinen Probatoriktermin. Egal, wie viel man explizit danach fragt.
- Auch wenn es so klingt, als ob die Terminservicestelle eine Therapie vermittelt, stimmt das nicht. Es wird maximal eine Sitzung zur Propatorik organisiert. Wenn das Therapeuti dann keinen Therapieplatz freihat (was sehr wahrscheinlich ist) oder sich die Behandlung meines Anliegens nicht zutraut (ebenfalls wahrscheinlich), dann hilft die Terminservicestelle auch nicht weiter.
Also eine doch etwas komische Antwort, die wenig mit meinem Anliegen zu tun hat und viel Möglichkeit zum Widersprechen gibt. Meine Strategie war also nun: Tun was ich kann, um meine Mitwirkungspflicht zu erfüllen und anschließend fristgerecht der Ablehnung widersprechen.
Erfüllung der Mitwirkungspflicht #
Wenn die Krankenkasse will, dass ich nochmal den Weg über die Terminservicestelle gehe, muss ich das leider tun, denn andernfalls hätte sie wiederum guten Grund, meinen Antrag entgültig abzulehnen. Es gibt nämlich die Mitwirkungspflicht, die einen dazu zwingt, erstmal innerhalb des Kassensystems die erwünschte Leistung zu ersuchen. Ich habe die Terminservicestelle zwar schon erfolglos durchgespielt aber gut; die Krankenkasse will das ja so.
Ich habe also dort angerufen und mich direkt mit einem Mitarbeiter verbinden lassen, dem ich meine Situation erklären konnte. Dieser war erstmal ziemlich verwirrt und erzählte mir, dass ich die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen darf, weil ich das ja schon einmal getan hatte. Das stimmt ja eigentlich auch. Als ich ihm jedoch erläuterte, dass die Krankenkasse dies explizit von mir fordert, erklärte er mir, dass ich einen Probatoriktermin nicht direkt vermittelt bekommen kann. Nach ein wenig hin und her bot er mir schließlich an, eine weitere therapeutische Sprechstunde zu vermitteln. Das nahm ich an.
In der Sprechstunde war die Therapeutin ebenfalls irritiert und sogar ein bisschen erbost, denn ich wollte ja eigentlich nichts von ihr. Sie stellte mir schließlich ein weiteres PTV-11 Formular aus; dieses Mal sogar mit Dringlichkeitscode, da das letzte Gespräch inzwischen mehr als drei Monate her war und das Warten dadurch eine gewisse Unzumutbarkeit erreicht hat.
Dringlichkeitscode acquired!
Naja so toll war der dann doch auch nicht :( Denn ich habe am nächsten Tag zwar erneut mit der Terminservicestelle telefoniert und mir eine Probatorikstunde organisiert, aber es stellte sich heraus, dass die vermittelte Therapeutin eigentlich gar keine Stunden über das System der Servicestelle ausgeschrieben hat und sich nicht in der Lage sieht, die vermittelte Sitzung zu wahrzunehmen.
Wow… Also selbst, wenn man das ganze Ding nach System korrekt durchspielt, funktioniert es nicht. Einfach unglaublich.
Widerspruch #
Immerhin hatte ich nun also genug Argumente für mein Widerspruchsschreiben. Ich schrieb also einen Brief an meine Krankenkasse, in dem ich die Situation erneut erklärte und mein wiederholtes Erlebnis mit der Terminservicestelle darlegte. Siehe Anhänge für den exakten Text.
Die Antwort auf diesen Widerspruch war dann zum Glück ein Zusage von 4 Sitzungen mit dem wirklich tollen Satz:
Gern übernehmen wir ab dem XX.Monat für ihre probatorischen Sitzungen die Kosten für 4 Einheiten.
Mhmmm 🙄 hab ich ja gemerkt wie gerne
ihr diese Kosten übernehmt.
Der darauf folgende Nachsatz sollte natürlich auch noch wichtig werden:
Wichtig: Bei unserer Zusage handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Daraus kann also kein Rechtsanspruch für die Zukunft abgeleitet werden.
Yay! 4 Sitzungen #
Nach dem Krankenkassenhustle konnte ich also endlich vier ganze probatorische Sitzungen genießen. Diese waren auch schon super hilfreich, um viele Fragen zu klären und erste professionelle Ratschläge sowie Hilfe zu erhalten. Generell kann ich hier wirklich mitgeben, dass sich alleine für vier Sitzungen der Aufwand schon wirklich gelohnt hat und ich wirkliche jede*r ans Herz legen möchte, diesen Weg zu gehen.
Beantragung der Kostenübernahme der Therapie #
Nach anfänglichem Erfolg haben sich meine Therapeutin und ich schlussendlich und wenig überaschend dazu entschieden, nach den genehmigten vier probatorischen Sitzungen ebenfalls die Kostenübernahme für eine vollständige Therapie zu beantragen. Wie oben bereits beschrieben muss dies in einem separaten Antrag geschehen und es gibt keinerlei Rechtsansprüche oder Automatismen, die von genehmigten Probatoriksitzungen zu einer Therapiegenehmigung führen.
Es könnte ja schließlich sein, dass das psychische Problem nach probatorischen Sitzung auf wundersame Weise behoben ist. In dem Fall wäre es ja wirklich unnötig und raus geschmissenes Geld, wenn unsere arme Gesellschaft mit ihren armen Krankenkassen Menschen zu viel Therapie schenkt /s .
Meine Therapeutin und ich stellen also erneut einen Antrag auf Kostenerstattung,
Streitereien mit der Krankenkasse 2 #
Dieser Antrag, ähnlich wie der letzte, sollte nicht einfach so von Erfolg gekrönt sein.
Erstmal dauerte die Bearbeitung ziemlich lange.
So lange sogar, dass die Krankenkasse sich mit einem Brief Wir brauchen noch etwas Zeit
dafür entschuldigt und mehr Bearbeitungszeit erbittet, da der medizinische Dienst involviert wurde.
Das ist tatsächlich wichtig, denn standardmäßig gelten für Kostenerstattungsanträge eine Frist von drei Wochen. Wenn jedoch der medizinische Dienst zurate gezogen wird, muss die Krankenkasse die antragstellende Person darüber informieren und die Frist verlängert sich auf fünf Wochen. Wenn die Krankenkasse keine Entscheidung innerhalb der vorgesehenen Frist trifft, gilt die Leistung als genehmigt (Siehe SGB V, §13. 3a)
Die letztendliche Antwort der Krankenkasse war dann trotz der vorherigen Einschaltung des medizinischen Dienstes ein Formfehler.
Um den Antrag beurteilen zu können, brauchen wir noch Folgendes:
- einen Kostenvoranschlag mit der Anzahl der geplanten Sitzungen, den begleitenden Leistungen und der Höhe der Kosten nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Psychotherpeuten (GOP).
Ihre Psychotherapeutin hat keine Kassenzulassung und möchte mit den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Das dürfen aber nur Therapeut:innen mit Kassenzulassung.
Ich frage mich ja ein wenig, warum dieser Fehler die Beurteilung des Antrags verhindert, wenn er doch bereits zum medizinischen Dienst weitergeleitet wurde. Prüft die Krankenkasse die Möglichkeit der Beurteilung etwa nicht vor der Beurteilung? /hj
Das zusätzlich Spannende ist hier übrigens noch, dass für die Kostenerstattung der Probatorik der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) gefordert wurde, der hier nun auf einmal unpassend ist. Ich will hier Mutmaßungen anstellen: Vielleicht hängt dies ja damit zusammen, dass die Kostenstellen für Probatorikstunden im EBM billiger sind und die eigentliche Therapie in der GOÄ.
Aber zurück zu meiner Geschichte. Meine Therapeutin hat also die geplanten Leistungen mit einem neuen Kostenvoranschlag (diesmal nach GOÄ) versehen, den wir dann an die Krankenkasse verschickten. Es gingen wieder Tage ins Land, bis schließlich folgende Antwort ins Haus flatterte:
Wir haben erneut einen Kostenvoranschlag erhalten. Diesen können wir weiterhin nicht akzeptieren.
Bitte lassen Sie sich eine neuen Kostenvoranschlag ausstellen. Dieser muss nach der Gebührenordung für Ärzte (GOÄ) oder Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) erstellt werden. Schicken Sie uns bitte anschließend den neuen Kostenvoranschlag. Dann prüfen wir diesen gern noch einmal.
Spätestens hier war ich verwrirrt. Dass es sowas wie verschiedene Abrechnungsschemata gibt, welche von verschiedenen Institutionen akzeptiert werden ist zwar auch schon irgendwie blöd aber kann ich ja zumindest im Ansatz nachvollziehen. Aber wir haben hier nun den geforderten Abrechnungskatalog verwendet. Wir haben der Krankenkasse einen Kostenvoranschlag nach GOÄ geschickt, worauf die Antwort ist, dass sie stattdessen gerne einen nach GOÄ hätte. What? The? Fuck?
Das ganze zog sich dann tatsächlich mehrfach hin und her, weil wir es einfach nochmal mit leicht anderen Abrechnungsziffern versucht haben aber bekamen weiterhin die gleiche Antwort. GOÄ nicht gültig, bitte stattdessen GOÄ…
Ich habe am Ende einfach bei der Krankenkasse angerufen. Die Person am Telefon war dann auch so nett und hat mir erzählt, dass es an der Version des GOÄ lag. Diese Abrechnungskataloge werden nämlich regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten angepasst, mit neuen Ziffern ausgestattet und die Kosten leicht angepasst. Meine Psychotherapeutin hatte ihre Kostenvoranschläge nach der aktuellen GOÄ ausgestellt. Die Krankenkasse erwartete aber Kostenvoranschläge nach der letztjährigen GOÄ. Versionierung ist also nicht nur in der Software relevant, nur das mit den Version-Constraints kriegen wir irgendwie besser hin…
Zum Glück war dieser Formfehler am Ende der einzige Fauxpass und die Therapiestunden wurden unter Verwendung der richtigen GOÄ-Version schlussendlich akzeptiert 🥳.
Abschließende Worte #
Dies ist also meine Reise zu einem Therapieplatz in Deutschland. Ungefähr 14 Monate hat das ganze insgesamt gedauert und es war energieraubend ohne Ende. Jedoch kann ich trotzdem wirklich jede*r ans Herz legen, diesen Weg zumindest zu versuchen. Die Sicherheit, die eine professionelle Therapie bieten kann, fühlt sich wirklich gut an und kann viele der Hürden einer sozialen und/oder medizinischen Transition deutlich abmildern.
Passt auf euch auf, trans lives matter and protect the dolls!
Anhänge #
Erstes Anschreiben für Therapiegesuch per E-Mail #
Moin,
ich suche momentan nach einem Platz für eine therapeutisch begleitete
Geschlechtstransition. Ich wollte deswegen fragen, ob Sie noch einen Platz für mich frei
haben.
L.G.
$Name
Antrag auf Kostenübernahme #
Kostenübernahme Psychotherapie
Sehr geehrte Damen und Herren,
am $Datum wurde mir von meiner Hausärztin $Name dringend die Aufnahme einer Verhaltenstherapie empfohlen.
Ich habe zahlreiche der in der Umgebung mit Kassensitz niedergelassenen Psychotherapeuten kontaktiert.
Diejenigen, die auf die Anfragen geantwortet haben, konnten jedoch leider keinen Therapieplatz in absehbarer Zeit zusagen.
Lediglich ein einmaliger Sprechstundentermin bei $Name konnte über die Terminservicestelle vermittelt werden.
In diesem wurde die dringende Aufnahme einer Richtlinienpsychotherapie (Verhaltenstherapie) empfohlen.
Im Zuge meiner Suche nach einem Psychotherapeuten wurde mir $Name empfohlen, bei der ich kurzfristig einen Termin bekommen und wahrgenommen habe.
Sie hat mir einen sofortigen Therapiebeginn zugesagt.
$Name praktiziert in einer Privatpraxis.
Sehr gerne würde ich mich bei $Name psychotherapeutisch behandeln lassen.
Deshalb bitte ich Sie hiermit, zunächst die Kosten für die probatorischen Sitzungen zu übernehmen und ‑ nach Antragsstellung durch $Name und der Prüfung des Antrags durch Sie ‑ auch die Kosten für die weitere Therapie.
Beigefügt finden Sie eine Dringlichkeitsbescheinigung, ausgefüllt durch meine Ärztin, außerdem das PTV 11‑Formular, aus dem der Behandlungsbedarf hervorgeht, sowie ein Telefonprotokoll über die Kontakte mit der Terminservicestelle und ein Protokoll zu den kontaktierten Kassentherapeuten, die kein Behandlungsangebot machen konnten.
Ich schicke Ihnen auch meine Abtretungserklärung, mit der Bitte auf eine direkte Abrechnung der Kosten mit $Name, mit.
Eine Erklärung von $Name, dass sie bereit ist, die Therapie zu übernehmen sowie die entsprechende Approbationsurkunde, Fachkundenachweis sowie Nachweis des Eintrags im Arztregister finden Sie ebenfalls beiliegend.
In der Hoffnung auf einen positiven Bescheid verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
$Name
Widerspruch zur Ablehnung der Kostenübernahme #
Widerspruch gegen Ablehnung der Kostenübernahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid zur Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung bei $Name vom $Datum ein.
Es gibt ihrerseits keine rechtliche Grundlage, eine Kostenübernahme abzulehnen, es sei denn, Sie können mir innerhalb der nächsten vier Wochen einen Platz bei einer/einem KV‑zugelassenen Psychotherapeuten/Psychotherapeutinn anbieten.
Beachten Sie insbesondere § 13 Abs. 3 SGB V sowie den Vegleich vom 21.05.1997 vor dem Bundessozialgericht (Az. 5 RKa 15/97).
Dort heißt es: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für selbst beschaffte Leistungen Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“
Weiterhin ist geregelt, dass Wartezeiten von mehr als drei Monaten für Therapiesuchende unzumutbar sind.
Diese 3 Monate sind inzwischen verstrichen, ein Ende ist nicht erwartbar und die beantragte Leistung steht mir zu.
Ihrem Hinweis auf die Terminservicestelle aus dem Ablehnungsbescheid bin ich dennoch nachgekommen und habe mir erneut eine psychotherapeutische Sprechstunde geben lassen, in welcher der Bedarf einer Psychotherapie erneut bestätigt wurde (siehe angehängtes PTV11 Formular).
Die Terminservicestelle konnte mir daraufhin trotz Überweisungscode weder eine Probatorikstunde noch einen Therapieplatz vermitteln.
Falls Sie bei Ihrer ablehnenden Haltung bleiben und mir zugleich keinen zeitnahen Therapieplatz im Rahme der KV‑Zulassungen anbieten können, behalte ich mir rechtliche Schritte über einen Anwalt vor.
Mit freundlichen Grüßen
$Name
Mitschrift & Telefonprotokoll #
Die Tabelle ⬆️ enthält zwei Arbeitsblätter:
- Das erste Arbeitsblatt habe ich als Statusübersicht verwendet, um einen Überblick darüber zu kriegen bei welcher Praxis etwas angefragt oder bereits beantragt ist
- Das zweite Arbeitsblatt ist ein rohes Protokoll über alle relevanten Events. Hieraus entstand dann bei mir das tatsächliche Telefonprotokoll, welches ich an die Krankenkasse geschickt habe.
Text licensed under CC-BY from lilly.